Bei der vorsorglichen Kündigung wird das Arbeitsverhältnis gekündigt. Zugleich behält sich der Kündigende vor, die Kündigung unter Umständen wieder zurückzunehmen.
Im Gegensatz zu der sog. bedingten Kündigung ist die vorsorgliche Kündigung wirksam.
Bei der bedingten Kündigung macht man die Wirksamkeit oder Unwirksamkeit der Kündigung von dem Eintritt eines bestimmten Umstandes abhängig. Unzulässig ist daher z. B. die Kündigung für den Fall, dass ein Arbeitnehmer seine Leistung nicht verbessert. Unzulässig ist auch eine Kündigung für den Fall, dass ein bestimmter Auftrag nicht erteilt wird. Weiterhin ist es nicht möglich, dass eine Kündigung gegenstandslos sein soll, sobald ein bestimmter Auftrag erteilt wird.
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